Arbeitsrecht

Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht (Kollektiv- sowie Individualarbeitsrecht)

Das Arbeitsrecht ist eine Spezialmaterie, die sich nicht nur nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs richtet, sondern die durch eine Vielzahl von Tarifverträgen sowie auch zahlreichen Sondergesetzen geprägt ist, bspw. das Arbeitszeitgesetz, das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, etc. 

Vor allem aber strahlen Verordnungen und sonstige Vorgaben der EU sowie Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in besonderem Maße auf das Arbeitsrecht aus und führen zu Änderungen in der Auslegung und Anwendung der nationalen Normen. Es ist daher im Arbeitsrecht von hervorgehobener Wichtigkeit, nicht nur das deutsche Recht sowie die Rechtsprechung der Instanzgerichte und des Bundesarbeitsgerichts zu kennen, sondern stets auch die aktuellen Einflüsse des EU- Gesetzgebers und des EuGH. 

Unser Ziel: Die Wahrung und Durchsetzung ihrer Interessen

Herr Rechtsanwalt und Notar Manfred Cohrs sowie auch Herr Rechtsanwalt und Notar Sebastian von Scheidt, LL.M., sind beide Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sie verfügen damit über besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrungen im Individual- wie auch im Kollektiv- Arbeitsrecht, die erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Dies gilt für Gerichtsverfahren wie auch für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten.

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht halten Herr Rechtsanwalt und Notar Manfred Cohrs und Herr Rechtsanwalt und Notar Sebastian von Scheidt, LL.M., ihr Wissen stets aktuell; wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, ist nach § 15 Fachanwaltsordnung verpflichtet, sich jährlich auf dem jeweiligen Fachgebiet mindestens 15 Zeitstunden fortzubilden und dies der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. 

Zudem sind die Herren Rechtsanwälte und Notare Manfred Cohrs und Sebastian von Scheidt, LL.M., Mitglieder in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins und stehen in ständigem fachlichem Austausch mit Kolleginnen und Kollegen sowie Richterinnen und Richtern.

Wir beraten und vertreten sowohl 

  • Arbeitnehmer/ -innen und 
  • Auszubildende als auch 
  • Arbeitgeber/ -innen

bei der außergerichtlichen sowie auch gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche, d.h. wir kennen die Verhandlungstaktiken beider Seiten und sind daher in besonderem Maße in der Lage, mögliche Argumente der Gegenseite bereits im Vorfeld zu erkennen, zu bewerten und ihnen zu begegnen. 

Ebenfalls beraten, unterstützen und vertreten wir 

  • Betriebsräte 

gerichtlich wie auch außergerichtlich in allen arbeitsrechtlichen Belangen, insbesondere bzgl. mitbestimmungsrelevanten Sachverhalten gem. BetrVG (bspw. Arbeitszeitregelungen, Kündigungen) sowie Informationsansprüchen gem. BetrVG (bspw. bei Abmahnungen). Wünschen Sie ein Inhouse- Seminar? Sprechen Sie uns gern an!

Fachkompetenz in allen Fragen des Arbeitsrechts

insbesondere auch bzgl.:

  • Abmahnungen
  • Abwicklungs-/ Aufhebungsverträgen
  • Arbeitsschutz
  • Arbeits- und Ruhezeiten
  • Arbeitsverträgen (auch befristeten oder Minijob-Verträgen)
  • Ausbildungsverhältnissen und Praktika
  • Ausschlussklauseln/ Ausschlussfristen
  • Befristung von Arbeitsverhältnissen (mit und ohne Sachgrund) 
  • BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement)
  • Betriebsrente/ betrieblicher Altersvorsorge (BetrAVG)
  • Betriebsübergang nach § 613a BGB
  • Elterngeld
  • Elternzeit 
  • Ermahnungen 
  • Entfristung von Arbeitsverhältnissen 
  • Gehaltsansprüchen 
  • Informationsansprüchen des Betriebsrats gem. BetrVG
  • Karenzentschädigungen
  • Kündigungen (außerordentlich sowie ordentlich)
  • Kündigungsschutz (bspw. für Mitglieder des Betriebsrats, für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Arbeitnehmer/ -innen, im Mutterschutz) 
  • Kündigungsschutzklagen 
  • Massenentlassungsanzeigen bei der Agentur für Arbeit
  • Minijobs
  • Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats gem. BetrVG 
  • „Mobbing“, „Bossing“ und Schikane am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Praktikumsverträgen
  • (Regelalters)Rente
  • Rückerhalt von Betriebsmitteln
  • Sonderzulagen
  • Tantiemen
  • Tarifverträgen
  • Teilzeitbeschäftigung 
  • Überstunden
  • Urlaubsabgeltung 
  • Urlaubsansprüchen 
  • Urlaubsgeld
  • Verfallklauseln/ Verfallfristen
  • Verjährung von Ansprüchen
  • Verschwiegenheitsvereinbarungen
  • Weihnachtsgeld
  • Zahlungsansprüchen (bspw. wegen Gehalt, Überstunden, Sondervergütungen)
  • Zeugnissen (Zwischenzeugnis sowie Arbeitszeugnis)

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