Das Arbeitsrecht ist eine Spezialmaterie, die sich nicht nur nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs richtet, sondern die durch eine Vielzahl von Tarifverträgen sowie auch zahlreichen Sondergesetzen geprägt ist, bspw. das Arbeitszeitgesetz, das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, etc.
Vor allem aber strahlen Verordnungen und sonstige Vorgaben der EU sowie Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in besonderem Maße auf das Arbeitsrecht aus und führen zu Änderungen in der Auslegung und Anwendung der nationalen Normen. Es ist daher im Arbeitsrecht von hervorgehobener Wichtigkeit, nicht nur das deutsche Recht sowie die Rechtsprechung der Instanzgerichte und des Bundesarbeitsgerichts zu kennen, sondern stets auch die aktuellen Einflüsse des EU- Gesetzgebers und des EuGH.