Maklerrecht

Kanzlei für Maklerrecht in Buchholz

Zum Maklerrecht bzw. zum sogenannten „Mäklervertrag“ sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) lediglich 4 Paragraphen vorhanden: § 652 bis § 655 BGB. Für Maklerleistungen im Zusammenhang mit Mietverträgen über Wohnraum kommen durch das Gesetz zur Regelung über Wohnungsvermittlung (WoVermRG) weitere 9 Paragraphen hinzu. Die wenigen Normen sind nicht in der Lage, alle Fragen im Zusammenhang mit Maklerleistungen, Courtageanspruch und -höhe zu beantworten, weshalb es für die rechtssichere Beratung und Vertretung in diesem Rechtsgebiet maßgeblich auf die Kenntnis der herrschenden Kommentierung in der Literatur sowie insbesondere auch auf die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ankommt.

Zudem passt der Gesetzgeber die bestehenden Gesetze beständig durch Gesetzesänderungen an die aktuellen Bedürfnisse an (bspw. die Verankerung des sogenannten Bestellerprinzips für die Vermietung von Wohnungen zum 1. Juni 2015 im WoVermRG; der „Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ liegt dem Bundestag derzeit zur Beschlussfassung vor). Die richtige Beratung und Vertretung setzen daher neben der Kenntnis der aktuellen Gesetze auch das Wissen um die Inhalte und Zeitpunkte der anstehenden Novellen voraus.

Beratung bei Kauf und Verkauf von Immobilien.

Herr Rechtsanwalt und Notar Sebastian von Scheidt, LL.M., ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er verfügt über umfangreiches theoretisches Wissen und erhebliche praktische Erfahrung auch im Maklerrecht, dessen besondere Kenntnisse im Rahmen des Fachgebiets Miet- und Wohnungseigentumsrecht nachzuweisen sind. Herr Rechtsanwalt und Notar Sebastian von Scheidt, LL.M, kann Sie damit umfassend und zielorientiert beraten und außergerichtlich wie auch gerichtlich bestmöglich vertreten. 

Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht hält Herr Rechtsanwalt und Notar Sebastian von Scheidt, LL.M., sein Wissen stets aktuell; wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, ist nach § 15 Fachanwaltsordnung verpflichtet, sich jährlich auf dem jeweiligen Fachgebiet mindestens 15 Zeitstunden fortzubilden und dies der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. 

Zudem ist Herr Rechtsanwalt und Notar Sebastian von Scheidt, LL.M., Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins und steht in ständigem fachlichem Austausch mit Kolleginnen und Kollegen sowie Richterinnen und Richtern.

Ferner ist Herr Rechtsanwalt und Notar Sebastian von Scheidt, LL.M., notariell mit Immobiliensachen befasst und verfügt über eine vertiefte Kenntnis auch des Maklerrechts.

Wir beraten und vertreten sowohl 

  • Mieter/ -innen als auch 
  • Vermieter/ -innen, 
  • Käufer/ -innen wie auch 
  • Verkäufer/ -innen und 
  • Makler/ -innen 

bei der außergerichtlichen sowie auch gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche, d.h. wir kennen die Verhandlungstaktiken aller Beteiligten und sind daher in besonderem Maße in der Lage, mögliche Argumente der Gegenseite bereits im Vorfeld zu erkennen, zu bewerten und ihnen zu begegnen. Zudem beraten und unterstützten wir Sie gern bei der Erstellung bzw. Überprüfung von AGB/ Maklerverträgen. 

Ihre Kanzlei für Maklerrecht aus Buchholz