Ehe- und Familienrecht

Fachanwaltschaft für Familienrecht

Das Familienrecht ist mit Sicherheit eines der kompliziertesten Rechtsgebiete und verlangt umfangreiche Erfahrung. Viel zu häufig wenden sich Ratsuchende jedoch an Kollegen, die im Familienrecht keine ausreichenden Erfahrungen haben. Davon ist dringend abzuraten. Familienrechtliche Verfahren sind für die Mandanten sehr häufig existenziell und sollten daher nur von Spezialisten bearbeitet werden. Gerade in den Bereichen Unterhalt, Versorgungsausgleich, Güterrecht sowie im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung muss durch die anwaltliche Vertretung sichergestellt werden, dass der Mandant seine Lebensgrundlage behält. Auch im Bereich der Kindschaftssachen (Sorgerecht, Umgangsrecht) ist insbesondere auch im Hinblick auf die notwendige Zusammenarbeit mir den verschiedenen Beteiligten (Jugendamt, Verfahrensbeistand, Gerichte) große Erfahrung nötig.

Ehescheidung

Wir vertreten Sie gerichtlich im Scheidungsverfahren und erörtern mit Ihnen den in der Regel im Rahmen des Scheidungsverfahrens durchzuführenden Versorgungsausgleich. Auch eine einvernehmliche Ehescheidung ist möglich, dies kann gegebenenfalls zu einer Kostenersparnis führen.

Vermögensauseinandersetzung / Zugewinn / Unterhalt

Grundsätzlich versuchen wir, für Sie mit der Gegenseite außergerichtlich eine Einigung über die notwendigen Trennungs- und Scheidungsfolgen zu treffen. Dies kann insbesondere im Rahmen der Vermögens- und Immobilienauseinandersetzung zu einer erheblichen Kostenersparnis führen.

Sorge- und Umgangsrecht

Im Bereich der Kindschaftssachen vertreten wir Sie vor den Familiengerichten und unterstützen Sie falls gewünscht im Umgang mit den beteiligten Institutionen wie Jugendamt, Verfahrensbeiständen usw. 

Ihre Kanzlei für Ehe- und Familienrecht

Wir vertreten Sie in sämtlichen familienrechtlichen Bereichen wie Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgang, Güterrecht sowie Vermögensauseinandersetzung. Zudem übernehmen wir die Ausarbeitungen von familienrechtlichen Verträgen wie Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen oder Unterhaltsvereinbarungen. In unserem Notariat ist es möglich, die entsprechenden Verträge zu beurkunden.

Bei einvernehmlicher Ehescheidung ist es möglich, die Scheidung mit nur einem Anwalt durchzuführen und die Kosten zwischen den Ehegatten zu teilen. Dadurch können Sie erhebliche Kosten sparen. Lassen Sie sich nicht durch Internetangebote wie „Scheidung-online“ oder ähnlichem täuschen! Für eine Ehescheidung ist es gesetzlich vorgeschrieben vor Gericht zu erscheinen.

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