Erbrecht

Erbrecht – Schaffen Sie Klarheit

Erbrecht ist eines der wenigen Rechtsgebiete mit dem irgendwann jeder auf die eine oder andere Weise in Berührung kommt.

Jede Person sollte sich rechtzeitig um die Weitergabe seines eigenen Vermögens sowie die Sicherung eigener Vorteile kümmern. So sind zwar die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht für einige wenige einfache Fälle ausreichend, für den Großteil der Erbfälle jedoch vollkommen ungeeignet. Zum einen können durch eindeutige Vertragsgestaltung Streitigkeiten zwischen den Erben – insbesondere also der eigenen Familie – vermieden werden. In vielen Fällen führt ein Erbfall auch in bis dahin harmonischen Familien zu erheblichen Auseinandersetzungen. Dies sollte unbedingt verhindert werden.

Zum anderen lassen sich durch die geschickte Gestaltung letztwilliger Verfügungen Erbschaftssteuer sparen, z. B. durch vernünftige Ausnutzung der jeweiligen Freibeträge.

Darüber hinaus sollte immer auch an die Erhaltung und Sicherung der eigenen Vorteile gedacht werden. So ist beispielsweise im Falle von lebzeitigen Verfügungen die Einräumung von Wohn- und Nutzungsrechten wichtig.

Mitglied

Testament

Wir beraten Sie im Rahmen der Erstellung von Testamenten und prüfen bereits bestehende Testamente. In unserem Notariat können zudem notarielle Testamente erstellt werden.

Für Erben

Wir vertreten Sie in allen erbrechtlichen Fallgestaltungen. Als Erbe helfen wir Ihnen im Rahmen der Erbauseinandersetzung sowie ggf. der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Sind Sie testamentarisch enterbt worden, prüfen wir für Sie etwaige Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

Es lohnt sich, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Daher beraten wir Sie zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. In unserem Notariat können derartige Vorsorgeurkunden erstellt werden.

Ihre Kanzlei für Erbrecht in Buchholz

Sämtliche notwendigen Gestaltungen wie Testamente, Erbverträge, Erbausschlagungen aber auch Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten werden von unserem erfahrenen Notariat kompetent und praxisbezogen erstellt.

Neben der Vorsorge durch die Gestaltung entsprechender Verträge und Verfügungen beschäftigen wir uns spezialisiert mit der anwaltlichen Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Angelegenheiten. Erbrechtliche Auseinandersetzungen haben in den letzten Jahren stark zugenommen.

Wir beraten Sie ausführlich in sämtlichen erbrechtlich relevanten Bereichen, so beispielsweise den Themen Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung, Auskunftsansprüche, Erbschein, Vermächtnis, Erbauseinandersetzung usw.

Grundsätzlich gilt es natürlich, etwaige streitige Auseinandersetzungen zu vermeiden, insbesondere, da es sich bei den „Gegnern“ meistens um nahe Angehörige handelt. Allerdings ist dies nicht immer möglich. Wir helfen Ihnen daher auch bei der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche sowie der Abwehr von unberechtigten Forderungen. Sofern erforderlich, vertreten wir Sie an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Unser Ansprechpartner im Erbrecht ist Herr Rechtsanwalt und Notar Nils Kluge. Herr Kluge ist Fachanwalt für Erbrecht sowie Fachanwalt für Familienrecht, so dass eine besondere Kompetenz im erbrechtlichen Bereich besteht. Durch die Verbindung der ineinandergreifenden Gebiete Familienrecht, Erbrecht sowie Notariat ist Herr Kluge Spezialist für sämtliche Probleme in diesem Bereich. Diese Kombination werden Sie selten finden.

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