Erbrecht ist eines der wenigen Rechtsgebiete mit dem irgendwann jeder auf die eine oder andere Weise in Berührung kommt.
Jede Person sollte sich rechtzeitig um die Weitergabe seines eigenen Vermögens sowie die Sicherung eigener Vorteile kümmern. So sind zwar die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht für einige wenige einfache Fälle ausreichend, für den Großteil der Erbfälle jedoch vollkommen ungeeignet. Zum einen können durch eindeutige Vertragsgestaltung Streitigkeiten zwischen den Erben – insbesondere also der eigenen Familie – vermieden werden. In vielen Fällen führt ein Erbfall auch in bis dahin harmonischen Familien zu erheblichen Auseinandersetzungen. Dies sollte unbedingt verhindert werden.
Zum anderen lassen sich durch die geschickte Gestaltung letztwilliger Verfügungen Erbschaftssteuer sparen, z. B. durch vernünftige Ausnutzung der jeweiligen Freibeträge.
Darüber hinaus sollte immer auch an die Erhaltung und Sicherung der eigenen Vorteile gedacht werden. So ist beispielsweise im Falle von lebzeitigen Verfügungen die Einräumung von Wohn- und Nutzungsrechten wichtig.