Nachbarschaftsrecht

Kanzlei für Nachbarschaftsrecht in Buchholz

Das Nachbarrecht ist ein Rechtsgebiet, das aufgrund der besonderen (räumlichen) Nähe der Beteiligten in der Regel erheblich emotional aufgeladen ist. Die Folge sind neben den rein zivilrechtlichen Belangen immer wieder auch strafrechtlich relevante Zwischenfälle (Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und sogar Körperverletzung), die die Stimmung noch weiter anheizen. Das Nachbarrecht erfordert aufgrund der Gemengelage die Kenntnis der einschlägigen Vorschriften des Strafrechts, des Zivilrechts (insbesondere des BGB und des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes) sowie des öffentlichen Rechts.

Die Frage was der Nachbar darf und was gerade nicht, beantwortet sich zudem aus den ungeschriebenen Regeln des bereits vom Reichsgericht entwickelten und vom BGH in ständiger Rechtsprechung übernommenen sogenannten nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis, aus dem die Pflicht zu gesteigerter gegenseitiger Rücksichtnahme entspringt, die „in Ausnahmefällen dazu führen kann, dass die Ausübung gewisser aus dem Eigentum fließender Rechte ganz oder teilweise unzulässig wird“ (BGH NJW 2001, 3119 (3120 f.).

Ihre Kanzlei für Nachbarschaftsrecht

Das Nachbarrecht geht damit weit über den bloßen Wortlaut der gesetzlichen Regelungen hinaus. Es ist daher in diesem Rechtsgebiet stets die Kenntnis der herrschenden Rechtsprechung sowie auch der aktuellen Kommentierung von besonderer Bedeutung, um Rechte und Pflichten der Nachbarn zutreffend bewerten und durchsetzen zu können. 

Frau Rechtsanwältin Julia- Maria Rieckmann sowie auch 

Herr Rechtsanwalt und Notar Sebastian von Scheidt, LL.M., 

verfügen beide über umfangreiches theoretisches Wissen sowie erhebliche praktische Erfahrung im Nachbarrecht. Wir können Sie damit umfassend und zielorientiert beraten und außergerichtlich wie auch gerichtlich bestmöglich vertreten. 

Herr Rechtsanwalt und Notar Sebastian von Scheidt, LL.M., ist dabei zudem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und hat seine besondere Kenntnis im Nachbarrecht ebenfalls im Rahmen des Fachgebiets Miet- und Wohnungseigentumsrecht nachgewiesen. 

Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche sowie der Abwehr unberechtigter Forderungen beraten und vertreten wir Sie gern.

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