Das Nachbarrecht ist ein Rechtsgebiet, das aufgrund der besonderen (räumlichen) Nähe der Beteiligten in der Regel erheblich emotional aufgeladen ist. Die Folge sind neben den rein zivilrechtlichen Belangen immer wieder auch strafrechtlich relevante Zwischenfälle (Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und sogar Körperverletzung), die die Stimmung noch weiter anheizen. Das Nachbarrecht erfordert aufgrund der Gemengelage die Kenntnis der einschlägigen Vorschriften des Strafrechts, des Zivilrechts (insbesondere des BGB und des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes) sowie des öffentlichen Rechts.
Die Frage was der Nachbar darf und was gerade nicht, beantwortet sich zudem aus den ungeschriebenen Regeln des bereits vom Reichsgericht entwickelten und vom BGH in ständiger Rechtsprechung übernommenen sogenannten nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis, aus dem die Pflicht zu gesteigerter gegenseitiger Rücksichtnahme entspringt, die „in Ausnahmefällen dazu führen kann, dass die Ausübung gewisser aus dem Eigentum fließender Rechte ganz oder teilweise unzulässig wird“ (BGH NJW 2001, 3119 (3120 f.).