Bau- und Architektenrecht, Immobilienrecht

Kanzlei für Bau- und Architektenrecht, Immobilienrecht

Das private Baurecht umfasst insbesondere den „Werkvertrag und ähnliche Verträge“ (in Abgrenzung zum öffentlichen Baurecht, welches sich mit der Bauplanung und Bauordnung befasst). Hierunter zählen nicht nur der Bauvertrag, der Verbraucherbauvertrag und der Bauträgervertrag gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch, vielmehr spielt eine Vielzahl weiterer Gesetze und Verordnungen in dieses Rechtsgebiet herein, sei des die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), sei es die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI).

Außerdem gibt es eine umfangreiche Kommentierung zu den gesetzlichen Regelungen und eine Fülle obergerichtlicher sowie insbesondere auch höchstrichterlicher Urteile, deren Kenntnis zur Bewertung der Rechtslage unbedingt erforderlich ist. Ferner haben in letzter Zeit auch vermehrt die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) maßgeblichen Einfluss auf das deutsche Recht. So entschied der EuGH etwa am 4. Juli 2019 (Az.: Rs.-C-377/17), dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen Europarecht verstoßen. Dies alles hat erhebliche Auswirkungen auf bestehende Verträge sowie auch auf die Erstellung neuer Verträge; es ist daher im Bau- und Architektenrecht von hervorgehobener Wichtigkeit, nicht nur das deutsche Recht sowie die Rechtsprechung der deutschen Instanz- und Obergerichte und des BGH zu kennen, sondern stets auch die aktuellen Einflüsse des EU- Gesetzgebers und des EuGH.   

Ihre Kanzlei für Bau- und Architektenrecht, Immobilienrecht

Herr Rechtsanwalt und Notar Sebastian von Scheidt, LL.M., ist bereits seit seinem Studium der Rechtswissenschaften, vor allem aber seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ausweislich seiner Vita vermehrt im Bau- und Architektenrecht sowie im Immobilienrecht tätig. Er hält Vorträge und gibt Inhouse- Seminare zum Architektenrecht (HOAI) und ist zudem auch notariell mit Immobilien- sowie Bauträgersachen befasst, so dass er über eine entsprechend vertiefte Kenntnis verfügt. Herr Rechtsanwalt und Notar Sebastian von Scheidt, LL.M., bildet sich außerdem auf dem Rechtsgebiet permanent fort und kann Sie daher umfassend und zielorientiert beraten und außergerichtlich wie auch gerichtlich bestmöglich vertreten. 

Ferner ist Herr Rechtsanwalt und Notar Sebastian von Scheidt, LL.M., Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins und steht in ständigem fachlichem Austausch mit Kolleginnen und Kollegen sowie Richterinnen und Richtern.

Wir beraten und vertreten sowohl 

  • Auftragnehmer/ -innen als auch 
  • Auftraggeber/ -innen und 
  • Bauträger 

bei der außergerichtlichen wie auch gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche, d.h. wir kennen die Verhandlungstaktiken aller Beteiligten und sind daher in besonderem Maße in der Lage, mögliche Argumente der Gegenseite bereits im Vorfeld zu erkennen, zu bewerten und ihnen zu begegnen. Zudem beraten und unterstützten wir Sie gern bei der Erstellung bzw. Überprüfung von AGB/ Verträgen. 

Fachkompetenz in allen Fragen des Bau- und Architektenrechts

insbesondere auch bzgl.:

  • Architektenverträgen 
  • Aufrechnungsmöglichkeiten
  • Bau-/ Werkverträgen 
  • Bauträgerverträgen 
  • Behinderungsanzeigen
  • Claim- Management 
  • Einrede des nichterfüllten Vertrags 
  • Ersatzvornahme 
  • HOAI
  • Honoraransprüchen 
  • Juristische Baubegleitung
  • Kündigungen (außerordentlich sowie ordentlich)
  • Mängelrügen/ Mängelansprüchen 
  • Schadensersatzforderungen
  • Selbständiges Beweissicherungsverfahren
  • Streitschlichtung, bspw. auch nach SOBau
  • Subunternehmervertrage/ -ansprüche 
  • Verbraucherbauverträgen 
  • Verjährung von Ansprüchen
  • Vertragsstrafen
  • Verzögerungsanzeigen/ Verspätungsrügen
  • VOB/B
  • Werklohnansprüchen
  • Zurückbehaltungsrechten

Fachkompetenz im Bau- und Architektenrecht in Buchholz