Das private Baurecht umfasst insbesondere den „Werkvertrag und ähnliche Verträge“ (in Abgrenzung zum öffentlichen Baurecht, welches sich mit der Bauplanung und Bauordnung befasst). Hierunter zählen nicht nur der Bauvertrag, der Verbraucherbauvertrag und der Bauträgervertrag gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch, vielmehr spielt eine Vielzahl weiterer Gesetze und Verordnungen in dieses Rechtsgebiet herein, sei des die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), sei es die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI).
Außerdem gibt es eine umfangreiche Kommentierung zu den gesetzlichen Regelungen und eine Fülle obergerichtlicher sowie insbesondere auch höchstrichterlicher Urteile, deren Kenntnis zur Bewertung der Rechtslage unbedingt erforderlich ist. Ferner haben in letzter Zeit auch vermehrt die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) maßgeblichen Einfluss auf das deutsche Recht. So entschied der EuGH etwa am 4. Juli 2019 (Az.: Rs.-C-377/17), dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen Europarecht verstoßen. Dies alles hat erhebliche Auswirkungen auf bestehende Verträge sowie auch auf die Erstellung neuer Verträge; es ist daher im Bau- und Architektenrecht von hervorgehobener Wichtigkeit, nicht nur das deutsche Recht sowie die Rechtsprechung der deutschen Instanz- und Obergerichte und des BGH zu kennen, sondern stets auch die aktuellen Einflüsse des EU- Gesetzgebers und des EuGH.