Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckung

Die Kanzlei verfügt über eine gesonderte Zwangsvollstreckungsabteilung. Neben der anwaltlichen Betreuung und Vertretung in allgemeinen Forderungs- und Inkassoangelegenheiten werden dort Ihre Forderungsangelegenheiten mit Nachdruck vertreten. Wir setzen Ihre Zahlungsansprüche – soweit rechtlich möglich – mit Mahn- und Vollstreckungsbescheid oder auch klagweise durch und betreiben die Zwangsvollstreckung Ihrer Ansprüche.

Zwangsvollstreckung – Erfolgreiche Vollstreckungen

Zur Evaluierung der Erfolgschancen einer Vollstreckung prüfen wir eventuelle Ausfallrisiken auf Wunsch bspw. durch den Abgleich des Schuldners/ der Schuldnerin mit den Insolvenzbekannmachungen und beraten Sie erforderlichenfalls hierüber.

Zur Auffindung von Schuldnervermögen und weiteren Vorbereitung von Zwangvollstreckungsmaßnahmen können wir – ebenfalls auf Wunsch – auf einen Pool verschiedener Wirtschafts- und Auskunftsdetekteien zurückgreifen, um insbesondere möglicherweise verschleierte Vermögenswerte aufzuspüren.

Wir vertreten Sie selbstverständlich ebenfalls gern bei Masseninkasso, auch kleinerer Beträge.

Wussten Sie schon?

Außergerichtliche anwaltliche Inkassokosten sind regelmäßig bei Verzug oder auch im Wege des materiell- rechtlichen Erstattungsanspruchs (gerichtlich) durchsetzbar.

Dies gilt für die Kosten von Inkassounternehmen hingegen nur, soweit diese Kosten die gesetzlichen Anwaltskosten (nach RVG) nicht überschreiten und die Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht zielführender gewesen wäre – was indes üblicherweise der Fall ist!

Vergleichen Sie unsere Konditionen gern mit den bisherigen Kosten für Ihr Forderungsmanagement.

Möchten Sie Zahlungsansprüche rechtlich durchsetzen?