Verkehrs- und Unfallrecht

Kanzlei für Verkehrs- und Unfallrecht

Das Verkehrsrecht ist ein umfangreiches und in weitere Teilbereiche gegliedertes Rechtsgebiet. Unter den Oberbegriff Verkehrsrecht fallen der große Bereich des Verkehrsunfallrechts, insbesondere also das Schadensersatzrecht, vertragsrechtliche Angelegenheiten wie Gewährleistungsansprüche/Mängelrechte bei Neu- und Gebrauchtwagenverkauf, das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten, z.B. bei Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

Im Bereich des Verkehrsunfallrechts vertreten wir Sie als geschädigte Person gegenüber der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung und machen sämtliche bereits entstandene und gegebenenfalls zukünftige Schäden für Sie geltend.  Sollten Sie einen Unfall verursacht oder eine Mitschuld haben, vertreten wir Sie gegenüber Ihrer Kasko-Versicherung sowie ggf. in Abstimmung mit Ihrer Haftpflichtversicherung gegenüber dem Unfallgegner.

Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht fordern wir für Sie die Ermittlungsakte an und prüfen die Rechtmäßigkeit von Strafbefehlen, Bußgeldbescheiden, Fahrverboten und des Führerscheinentzugs. Wir kümmern wir uns für Sie um sämtliche strafrechtliche Probleme im Bereich des Straßenverkehrs. Von fahrlässiger Körperverletzung über Sachbeschädigung bis hin zu Delikten wie Unfallflucht oder Trunkenheit im Verkehr.

Nach einem Führerscheinentzug prüfen wir die Voraussetzungen einer Wiedererlangung. 

Versicherungsrecht

Ob Kfz-Haftpflichtversicherung, Kasko-Versicherung, Unfallversicherung und Fahrerversicherung. 

Wir beraten Sie in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten!

Vertragsrecht

Mangelhaftes Fahrzeug? Wir beraten gewerbliche und private Käufer und Verkäufer.

Leasingvertrag abschlossen? Wir prüfen die jeweiligen Regelungen, vertreten Sie im Falle eines mangelhaften Fahrzeuges und bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages

Führerschein

Nach Entzug der Fahrerlaubnis beraten wir Sie hinsichtlich der Wiedererlangungsmöglichkeiten und deren Voraussetzungen

Ganzheitliche Beratung bei Schadensersatzansprüchen

Frau Rechtsanwältin Rieckmann ist Fachanwältin für Verkehrsrecht.
Voraussetzungen für den Erwerb des Titel „Fachanwältin für Verkehrsrecht“ sind besondere theoretische Fachkenntnisse sowie eine umfangreiche praktische Erfahrung in den jeweiligen Bereichen des Verkehrszivil-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Als Fachanwalt besteht die Verpflichtung, an mehreren zertifizierten Fortbildungen je Kalenderjahr teilzunehmen. Dadurch ist ein stets aktuelles Fachwissen gewährleistet.

Frau Rechtsanwältin Rieckmann ist zudem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

Das Verkehrsunfallrecht ist der wohl wichtigste Teil der verkehrsrechtlichen Beratung. Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, ist eine anwaltliche Vertretung zur Klärung der zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche von erheblicher Bedeutung. Die meisten Haftpflichtversicherungen versuchen den zu zahlenden Schadensersatz möglichst gering zu halten. Dabei werden häufig unter Ausnutzung der fehlenden Rechtskenntnisse der Unfallopfer Schadenspositionen gestrichen, so dass der ohnehin schon Geschädigte zum Teil auf seinem Schaden sitzen bleibt.

Wir kümmern uns darum, dass die Haftpflichtversicherungen sämtlichen Ihnen zustehende Schäden zu Ihrer Zufriedenheit reguliert und keine Kürzungen vornehmen. Finanzielle Schäden wie Mietwagenkosten, Sachverständigenhonorare, Verdienstausfall usw. werden durchgesetzt.

Wir behalten im Blick, ob darüber hinaus Ansprüche aus anderen Versicherungen z.B. Kasko-, Unfall-, Fahrerversicherung bestehen. 

Keine Kosten für die anwaltliche Vertretung

Sofern Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt waren, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung sogar die Kosten für unsere anwaltliche Vertretung zahlen! Dies bedeutet für Sie, dass wir für Sie völlig kostenlos Ihre Interessen gegenüber der Versicherung vertreten können! Neben der Sicherheit, dass sämtliche Schäden berücksichtigt werden, müssen Sie sich nicht um die Schadensabwicklung kümmern!

Zur Vorbereitung auf unseren Gesprächstermin füllen Sie bitte den im Downloadbereich verfügbaren Fragebogen für Anspruchsteller aus und bringen ihn bitte mit. 

Sie waren in einen Unfall verwickelt?