Das Verkehrsrecht ist ein umfangreiches und in weitere Teilbereiche gegliedertes Rechtsgebiet. Unter den Oberbegriff Verkehrsrecht fallen der große Bereich des Verkehrsunfallrechts, insbesondere also das Schadensersatzrecht, vertragsrechtliche Angelegenheiten wie Gewährleistungsansprüche/Mängelrechte bei Neu- und Gebrauchtwagenverkauf, das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten, z.B. bei Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Im Bereich des Verkehrsunfallrechts vertreten wir Sie als geschädigte Person gegenüber der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung und machen sämtliche bereits entstandene und gegebenenfalls zukünftige Schäden für Sie geltend. Sollten Sie einen Unfall verursacht oder eine Mitschuld haben, vertreten wir Sie gegenüber Ihrer Kasko-Versicherung sowie ggf. in Abstimmung mit Ihrer Haftpflichtversicherung gegenüber dem Unfallgegner.
Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht fordern wir für Sie die Ermittlungsakte an und prüfen die Rechtmäßigkeit von Strafbefehlen, Bußgeldbescheiden, Fahrverboten und des Führerscheinentzugs. Wir kümmern wir uns für Sie um sämtliche strafrechtliche Probleme im Bereich des Straßenverkehrs. Von fahrlässiger Körperverletzung über Sachbeschädigung bis hin zu Delikten wie Unfallflucht oder Trunkenheit im Verkehr.
Nach einem Führerscheinentzug prüfen wir die Voraussetzungen einer Wiedererlangung.