Das deutsche Mietrecht ist wesentlich komplexer, als es auf den ersten Blick den Anschein macht; zahlreiche Entscheidungen der Instanzgerichte (z.B. zu den Quoten einer Mietminderung) und des Bundesgerichtshofs (bspw. zu Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen), umfangreiche Rechtsfortbildungen sowie auch diverse Reformen des Gesetzgeber (z.B. Einführung der sog. „Mietpreisbremse“) haben dazu geführt, dass die Regelungen für Laien nicht immer verständlich und sicher anzuwenden sind. Dies gilt sowohl für das Gewerberaummietrecht, als auch für das Wohnraummietrecht, so dass vor allem bei der Gestaltung von Mietverträgen größte Sorgfalt und eine vertiefte Kenntnis der rechtlichen Zusammenhänge sowie der aktuellen Rechtsprechung erforderlich ist.
Das Wohnungseigentumsrecht geht weit über den bloßen Wortlaut des Wohnungseigentumsgesetzes hinaus und ist geprägt von Generalklauseln und ausfüllungsbedürftigen Rechtsbegriffen. Es ist somit auch in diesem Rechtsgebiet stets die Kenntnis der herrschenden Rechtsprechung sowie auch der aktuellen Kommentierung von besonderer Bedeutung, um Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer/ -innen sowie auch der WEG- Verwaltung zutreffend bewerten und durchsetzen zu können.