Miet- und Wohneigentumsrecht

Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das deutsche Mietrecht ist wesentlich komplexer, als es auf den ersten Blick den Anschein macht; zahlreiche Entscheidungen der Instanzgerichte (z.B. zu den Quoten einer Mietminderung) und des Bundesgerichtshofs (bspw. zu Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen), umfangreiche Rechtsfortbildungen sowie auch diverse Reformen des Gesetzgeber (z.B. Einführung der sog. „Mietpreisbremse“) haben dazu geführt, dass die Regelungen für Laien nicht immer verständlich und sicher anzuwenden sind. Dies gilt sowohl für das Gewerberaummietrecht, als auch für das Wohnraummietrecht, so dass vor allem bei der Gestaltung von Mietverträgen größte Sorgfalt und eine vertiefte Kenntnis der rechtlichen Zusammenhänge sowie der aktuellen Rechtsprechung erforderlich ist.

Das Wohnungseigentumsrecht geht weit über den bloßen Wortlaut des Wohnungseigentumsgesetzes hinaus und ist geprägt von Generalklauseln und ausfüllungsbedürftigen Rechtsbegriffen. Es ist somit auch in diesem Rechtsgebiet stets die Kenntnis der herrschenden Rechtsprechung sowie auch der aktuellen Kommentierung von besonderer Bedeutung, um Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer/ -innen sowie auch der WEG- Verwaltung zutreffend bewerten und durchsetzen zu können. 

Ihre Kanzlei für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Herr Rechtsanwalt und Notar Sebastian von Scheidt, LL.M. sowie Frau Rechtsanwältin und Notarin Julia Rieckmann sind spezialisierte Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Beide verfügen über fundiertes Fachwissen und langjährige praktische Erfahrung in allen Bereichen des Mietrechts, sei es für private oder gewerbliche Objekte sowie im Wohnungseigentumsrecht. Sie bieten Ihnen kompetente und zielgerichtete Beratung sowie Vertretung vor Gericht und außergerichtlich.

Unsere Fachanwälte aktualisieren ihr Wissen kontinuierlich, da sie gemäß § 15 Fachanwaltsordnung jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung in ihrem Fachgebiet absolvieren und dies der Rechtsanwaltskammer nachweisen müssen. Als Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins stehen sie in regelmäßigem fachlichem Austausch mit Kollegen, Richtern und anderen Experten.

Darüber hinaus sind sie als Notare im Wohnungseigentumsrecht tätig, insbesondere bei der Erstellung und Beurkundung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen.

Wir beraten und vertreten sowohl 

  • Mieter/ -innen als auch 
  • Vermieter/ -innen und 
  • Wohnungseigentumsverwaltungen sowie Miet- und Vermögensverwaltungen (Zinshausverwaltungen) 

bei der außergerichtlichen sowie auch gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche, d.h. wir kennen die Verhandlungstaktiken aller Beteiligten und sind daher in besonderem Maße in der Lage, mögliche Argumente der Gegenseite bereits im Vorfeld zu erkennen, zu bewerten und ihnen zu begegnen. 

Fachkompetenz in allen Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrecht

insbesondere auch bzgl.:

  • Abmahnungen
  • Abwicklungs-/ Aufhebungsverträgen
  • Courtage (Maklerprovision)
  • Kündigungen
  • Maklerprovision (Courtage) 
  • Mängeln
  • Mieterhöhungen 
  • Mietkaution/ Mietsicherheit 
  • Mietminderungen 
  • Mietvertragsausfertigungsgebühren
  • Mietverträgen 
  • Modernisierung
  • Schönheitsreparatur(klauseln)
  • Räumungsklagen
  • Schadenersatz
  • Tod eines Mieters
  • Untervermietung 
  • Vermieterbescheinigung
  • Zahlungsrückständen (inkl. Inkasso)
  • Zurückbehaltungsrechten
  • Zwischenvermietung

Haben Sie Fragen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht?