Im Bereich des Strafrechts kümmern wir uns um Ihre Vertretung im Rahmen von Ermittlungsverfahren. Sollte Anklage erhoben werden, also ein Gerichtsverfahren laufen, übernehmen wir Ihre Verteidigung.
Grundsätzlich sollte es immer das vordringlichste Ziel sein, ein gegen Sie laufendes Verfahren bereits im Rahmen des Ermittlungsverfahrens, also vor Anklageerhebung vor Gericht, zu beenden. Eine Einstellung bereits im Ermittlungsverfahren hat den großen Vorteil, dass Ihnen ein Gerichtsverfahren erspart bleibt und daher etwaige strafrechtliche Ermittlungen gegen Sie nicht bekannt werden. Als Betroffener sollten Sie daher so früh wie möglich, am besten nach Erhalt eines Anhörungsbogen, Kontakt zu uns aufnehmen, damit wir die Ermittlungsakte anfordern und eine entsprechende Verteidigungsstrategie entwickeln können.
Sollte gegen Sie bereits ein Gerichtsverfahren laufen, ist eine qualifizierte Verteidigung noch wichtiger! Die Folgen einer eventuellen strafrechtlichen Verurteilung sind äußerst weitreichend und führen zum Teil zu erheblichen Konsequenzen.
Wichtig in Verkehrsstrafsachen: Sollte Ihnen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen oder eine Trunkenheitsfahrt zur Last gelegt werden, kann dies im Falle eines Unfalls Auswirkungen auf Ihren KFZ-Versicherungsschutz haben. Die Verteidigungsstrategie ist somit immer im Kontext des Versicherungsrechts zu sehen. Dies behalten wir stets im Blick.